Rundschreiben

11.12.2018

Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes Gurten

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach mehr als zehn- bzw. fünfjähriger Rechtskraft werden im Jahr 2019 das örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gurten überarbeitet. Einer Änderung dieser Planungsunterlagen muss der Gemeinderat und vor allem auch das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung, zustimmen. Änderungswünsche, die schon bisher von den Fachabteilungen des Landes abgelehnt wurden, dürften auch in Zukunft kaum Aussicht auf eine Genehmigung erhalten. Jeder Grundbesitzer in der Gemeinde Gurten, der eine Änderung wünscht, hat bis spätestens o1.o3.2o19 die Möglichkeit, schriftlich einen begründeten Änderungsantrag mit Lageplan und genauer Bezeichnung des Grundstückes beim Gemeindeamt einzubringen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass entsprechend den Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes 1994 für neu gewidmete Baugrundstücke mit der Vorschreibung von Aufschließungsbeiträgen bzw. Infrastrukturbeiträgen zu rechnen ist (ausgehend von einer ortsüblichen, durchschnittlichen Baugrundstücksgröße und der aktuellen Rechtslage): Der Aufschließungsbeitrag für Kanal / Straße beträgt zusammen ca. € 3.ooo,-- (aufgeteilt auf fünf Jahresraten). Dieser Betrag wird bei späterer Bebauung auf die tatsächliche Kanal-/Straßenanschlussgebühr wertgesichert angerechnet. Nach Ablauf der fünf Jahre wird laut OÖ. ROG eine Kanalbereit-stellungsgebühr von jährlich € o,24/m² vorgeschrieben, die bei Verkauf oder Bebauung des Grundstückes nicht mehr zurückerstattet oder angerechnet wird.