Rundschreiben

14.12.2017

1/ Müllabfuhrtermine 2018 (4-wöchige Abholung)

05. Jänner 

02. Februar

02. März

30. März

27. April

25. Mai

22. Juni

20. Juli

17. August

14. September

12. Oktober

09. November

07. Dezember

 

2/ Biotonnenabholtermine 2018

24. Jänner 

21. Februar

21. März

18. April

16. Mai

13. Juni 

FR 29. Juni

11. Juli

FR 27. Juli

08. August

FR 24. August 

05. September

03. Oktober

31. Oktober

28. November

DO 27. Dezember

 

3/ Altstoffsammelzentrum - Öffnungszeiten 2018

Die Öffnungszeiten für das Altstoffsammelzentrum:

Jeden Freitag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Jeden Montag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr

 

Öffnungszeiten über die (Weihnachts)feiertage:

Montag, 25.12.2017 – geschlossen, Freitag, 29.12.2017 – 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Montag, 01.01.2018 – geschlossen, Freitag, 05.01.2018 – 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

 

4/ Fa. INNKompost GmbH – Öffnungszeiten 2018

Die Öffnungszeiten der Fa. INNKompost GmbH. in St. Georgen:

Montag: 17.00 Uhr bis 18.15 Uhr

Freitag: 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr

Samstag: 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr

Die Annahmefläche für die getrennte Sammlung von Grünschnitt und Strauchgut ist ab 09. März 2018 wieder geöffnet. In dringenden Fällen bitte um Terminvereinbarung mit Frau Schroll (Mo. – Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr) unter der Telefonnummer 0699/16184656 oder 0650/7502366. Die gleiche Regelung gilt auch für den Verkauf von Kompost, Erdenmischungen und Rindenmulch.

 

5/ 4youCard – Die Jugendkarte des Landes OÖ.

Die Jugendkarte des Lande OÖ. zählt bereits über 170.000 Kartenbesitzer zwischen 12 u. 26 Jahren. Die Karte bietet unserer Jugend zahlreiche Vorteile:

• Ermäßigung bei über 1.600 Vorteilsgebern und Veranstaltungen

• Altersnachweis: auch im Sinne des Jugendschutzgesetzes

• gratis Jugendmagazin mag4you

Und das Beste daran ist, dass die OÖ. Jugendkarte für alle 12 bis 26jährigen kostenlos ist. Weitere Infos zur 4youCard erhalten Sie beim LandesJugendReferat oder bei 4YOUgend, Telefon: 0732/771030, Email: office@4youcard.at; Web: www.4youcard.at

 

6/ Räum- und Streupflicht im Winter

Es ist wiederum der Winter mit seinen Begleiterscheinungen ins Land gezogen. Aus diesem Grund wird auch heuer auf die Bestimmungen der StVO hingewiesen, wonach alle Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet (ausgenommen unbebaute land- und forstwirtschaftliche) den Gehsteig in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr geräumt halten müssen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen ist. Falls es zeitlich und technisch möglich ist, wird die Gemeinde bei diesen Arbeiten insbesondere auf dem Weg zur Volksschule unterstützen, übernimmt jedoch keine Haftung hierfür.

 

7/ Silvesterfeuerwerk

Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2o1o ist das Zünden von Feuer-werken und sonstigen Knallkörpern innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten. Zu Silvester wird dies jedoch im Rahmen der „Brauchtumspflege“ in der Zeit von 23.oo bis oo.3o Uhr geduldet. Bitte um unbedingte Beachtung dieses Hinweises, Nichtbeachtung kann bei einer Anzeige eine empfindliche Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

 

8/ Hoftafeln

Die Ortsbauernschaft Gurten beabsichtigt wieder eine „Hoftafelaktion“ zu starten. Bei Interesse bitte bei Ortsbauernobmann Gerhard Mayr unter der Tel.Nr.: 0676/5564033 melden.