1/ Müllabfuhrtermine 2018 (4-wöchige Abholung)
05. Jänner
02. Februar
02. März
30. März
27. April
25. Mai
22. Juni
20. Juli
17. August
14. September
12. Oktober
09. November
07. Dezember
2/ Biotonnenabholtermine 2018
24. Jänner
21. Februar
21. März
18. April
16. Mai
13. Juni
FR 29. Juni
11. Juli
FR 27. Juli
08. August
FR 24. August
05. September
03. Oktober
31. Oktober
28. November
DO 27. Dezember
3/ Altstoffsammelzentrum - Öffnungszeiten 2018
Die Öffnungszeiten für das Altstoffsammelzentrum:
Jeden Freitag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Jeden Montag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Öffnungszeiten über die (Weihnachts)feiertage:
Montag, 25.12.2017 – geschlossen, Freitag, 29.12.2017 – 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Montag, 01.01.2018 – geschlossen, Freitag, 05.01.2018 – 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
4/ Fa. INNKompost GmbH – Öffnungszeiten 2018
Die Öffnungszeiten der Fa. INNKompost GmbH. in St. Georgen:
Montag: 17.00 Uhr bis 18.15 Uhr
Freitag: 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Die Annahmefläche für die getrennte Sammlung von Grünschnitt und Strauchgut ist ab 09. März 2018 wieder geöffnet. In dringenden Fällen bitte um Terminvereinbarung mit Frau Schroll (Mo. – Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr) unter der Telefonnummer 0699/16184656 oder 0650/7502366. Die gleiche Regelung gilt auch für den Verkauf von Kompost, Erdenmischungen und Rindenmulch.
5/ 4youCard – Die Jugendkarte des Landes OÖ.
Die Jugendkarte des Lande OÖ. zählt bereits über 170.000 Kartenbesitzer zwischen 12 u. 26 Jahren. Die Karte bietet unserer Jugend zahlreiche Vorteile:
• Ermäßigung bei über 1.600 Vorteilsgebern und Veranstaltungen
• Altersnachweis: auch im Sinne des Jugendschutzgesetzes
• gratis Jugendmagazin mag4you
Und das Beste daran ist, dass die OÖ. Jugendkarte für alle 12 bis 26jährigen kostenlos ist.
Weitere Infos zur 4youCard erhalten Sie beim LandesJugendReferat oder bei 4YOUgend, Telefon: 0732/771030, Email: office@4youcard.at; Web: www.4youcard.at
6/ Räum- und Streupflicht im Winter
Es ist wiederum der Winter mit seinen Begleiterscheinungen ins Land gezogen. Aus diesem Grund wird auch heuer auf die Bestimmungen der StVO hingewiesen, wonach alle Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet (ausgenommen unbebaute land- und forstwirtschaftliche) den Gehsteig in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr geräumt halten müssen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen ist. Falls es zeitlich und technisch möglich ist, wird die Gemeinde bei diesen Arbeiten insbesondere auf dem Weg zur Volksschule unterstützen, übernimmt jedoch keine Haftung hierfür.
7/ Silvesterfeuerwerk
Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2o1o ist das Zünden von Feuer-werken und sonstigen Knallkörpern innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten. Zu Silvester wird dies jedoch im Rahmen der „Brauchtumspflege“ in der Zeit von 23.oo bis oo.3o Uhr geduldet.
Bitte um unbedingte Beachtung dieses Hinweises, Nichtbeachtung kann bei einer Anzeige eine empfindliche Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
8/ Hoftafeln
Die Ortsbauernschaft Gurten beabsichtigt wieder eine „Hoftafelaktion“ zu starten. Bei Interesse bitte bei Ortsbauernobmann Gerhard Mayr unter der Tel.Nr.: 0676/5564033 melden.